E.U. Richtlinie 2014/107/EU

Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2016 der Geltungsbereich der neuen europäischen Richtlinie, welche den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht und gleichzeitig die Zinsbesteuerungsrichtline ersetzt, erweitert wird.

Jedes bei einem Finanzinstitut zum 1. Januar 2016 aktiv geführte Finanzkonto von einem in diesem Land nicht ansässigen Kontoinhaber muss seitens des jeweiligen Finanzinstituts den zuständigen Finanzbehörden gemeldet werden. Die weiterzugebenden Informationen bezüglich des Kontos beinhalten Kapitalerträge (wie Investitionsgewinne oder Dividenden) und Kontoinformationen wie Namen und Daten zum Kontoinhaber, zum Kontostand am 31. Dezember oder am Tag der Kontoschließung wie auch die Kontonummer selbst. Diese Informationen werden mit Beginn des Jahres 2017 für das Jahr 2016 übermittelt (oder später, abhängig von der Vereinbarung zwischen dem Land, in dem das Finanzinstitut beheimatet ist mit dem Land des Wohnsitzes des Kontoinhabers). Dieser Informationsaustausch betrifft sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch Länder, die sich freiwillig daran beteiligen.

Mehr Infomationen hinsichtlich des automatischen Informationsaustausches finden Sie hier auf der Webseite der OECD.